Planung der Workation: Die rechtlichen Aspekte
Sozialversicherung, Arbeitsrecht, Steuern: Das Arbeiten in einem anderen Land ist mit wichtigen rechtlichen Aspekten verbunden. Da sich Workations bezüglich ihrer Dauer und dem Aufenthaltsort stark voneinander unterscheiden können, sollten Sie immer den Einzelfall prüfen. Generell gilt: Eine Workation in einem EU-Land ist mit weniger bürokratischem Aufwand verbunden als ein Aufenthalt außerhalb Europas bzw. der EU.
Arbeitsrecht
Gut zu wissen: Bei einem Auslandsaufenthalt von bis zu vier Wochen greift das deutsche Arbeitsrecht. Allerdings sollten Unternehmen bei einer Reise außerhalb der EU prüfen, ob für das jeweilige Urlaubsland eine Arbeitserlaubnis notwendig ist.
Steuerrecht
Wer weniger als 183 Tage pro Jahr im Ausland arbeitet, fällt in der Regel unter das deutsche Lohnsteuerrecht. Bei längeren Workations werden sie auch im Urlaubsland steuerpflichtig. Wichtig ist immer die Prüfung des Einzelfalls unter Berücksichtigung von Doppelbesteuerungsabkommen, die Deutschland mit anderen Ländern geschlossen hat.
Sozialversicherung
Eine Workation kann sich auf den Sozialversicherungsstatus Ihres Mitarbeiters auswirken. Dies hängt von der Dauer des geplanten Aufenthalts und dem Urlaubsland ab. Bitten Sie Ihre Mitarbeiter, sich vor Reiseantritt bei der zuständigen Krankenkasse oder Rentenversicherung zu informieren. Es gilt zu klären, welche Regelungen für den geplanten Aufenthalt gelten und ob sie unter Umständen eine A1-Bescheinigung benötigen.
Außerdem wichtig: Ihre Mitarbeiter sollten sich vor allem bei längeren Aufenthalten rechtzeitig über eventuelle Meldepflichten im Gastland informieren und bei Bedarf eine Auslandskrankenversicherung abschließen.