Einige aktuelle Förderprogramme kurz erklärt:
Das Qualifizierungschancengesetz (ehemals WeGebAU) der Bundesagentur für Arbeit fördert Mitarbeiter in Unternehmen, sowohl für Arbeitnehmer in Kurzarbeit als auch regulär beschäftigte Mitarbeiter. Vom Gesetz profitieren Arbeitnehmer und Arbeitgeber gleichermaßen. Unternehmen erhalten je nach Unternehmensgröße einen Weiterbildungs- und Lohnfortzahlungszuschuss. Beschäftigte profitieren davon, dass sowohl Lehrgangskosten als auch Arbeitsentgelt bis zu 100 % bezuschusst werden.
Die Deutschsprachförderung für den Beruf (kurz DeuFöV) ist eine Weiterbildungsförderung über das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF). Beschäftigte und Auszubildende mit Migrationshintergrund können ihre berufsbezogenen Deutschkenntnisse verbessern. Voraussetzung ist das Sprachniveau B1, auf dem die Deutschkurse aufbauen. Arbeitgeber können einen Antrag stellen, sodass 50 % der Kosten vom BAMF übernommen werden.
Unterschiedliche Förderprogramme pro Bundesland bieten weitere finanzielle Unterstützung von Weiterbildungsmaßnahmen sowohl für Beschäftigte als auch für Unternehmen.