Gezielte Qualifizierung. Attraktive Chancen.
Um die Wettbewerbsfähigkeit der Wirtschaft im digitalen Wandel zu stärken, hat die Bundesregierung neue Rahmenbedingungen für berufsbegleitende Weiterbildungen geschaffen – mit dem Qualifizierungschancengesetz (QCG). Unternehmen sparen durch das Gesetz Weiterbildungs- und Lohnkosten. Je nach Betriebsgröße, Mitarbeiter und Trainingsmaßnahme beträgt die Förderung der Weiterbildungskosten sogar bis zu 100 %. Auch die Weiterbildung einzelner Beschäftigte ist dadurch möglich, um die interne Weiterqualifikation zu fördern.
Berlitz hat die passenden Trainings im Angebot, um von den Förderungen zu profitieren und Mitarbeiter mit neuen Sprachkenntnissen und digitalen Skills gezielt für die Zukunft zu qualifizieren. Sprechen Sie uns an, wir beraten Sie über Ihre Möglichkeiten!
Das QCG jetzt nutzen: Zugang zu Ihrer Förderung
Konzentrierten sich staatliche Förderungen bislang überwiegend auf die Weiterqualifizierung arbeitssuchender oder älterer Personen, so werden mit dem Qualifizierungschancengesetz vor allem aktuell Beschäftigte durch eine berufliche Weiterbildung gefördert. Dafür sind einige wenige Voraussetzungen zu erfüllen. An diesen Informationen können Sie sich orientieren:
Inhalte: Die Weiterbildung soll Beschäftigte dabei unterstützen, ihr berufliches Wissen zu vertiefen und sich zukunftsgerichtete Qualifikationen anzueignen.
Umsetzung: Die Weiterbildung muss von einem zertifizierten Träger wie Berlitz durchgeführt werden.
Dauer: Die Dauer der beruflichen Weiterbildung muss mehr als 120 Stunden betragen.
Ihre Vorteile auf den Punkt gebracht
- Mitarbeiter mit einer geförderten Weiterbildung qualifizieren und binden
- Aufbau zukunftsorientierter Kompetenzen für Unternehmen
- Attraktive Zuschüsse von bis zu 100 %
- Viele Berlitz Sprachkurse und Business Seminare sind förderbar
- Kurse können in Präsenz und live online stattfinden
- Für einzelne Mitarbeiter oder als firmeninterne Gruppe
In 4 Schritten zur Weiterbildung mit dem Qualifizierungschancengesetz
Schritt 1: Beratung
Wir ermitteln gemeinsam mit Ihnen den Qualifizierungsbedarf und die Fördermöglichkeiten, die das Qualifizierungschancengesetz für Sie bietet.
Schritt 2: Angebot
Im ausgearbeiteten Trainingskonzept für Ihr Unternehmen finden Sie alle relevanten Kursdaten, um eine Förderung bei Ihrem lokalen Arbeitgeberservice zu beantragen.
Schritt 3: Förderung
Wir unterstützen Sie beim Antragsverfahren und der Abstimmung mit der Bundesagentur für Arbeit – so lange, bis die Förderung genehmigt ist. Verlassen Sie sich auf unsere Expertise!
Schritt 4: Durchführung
In einem individuellen Trainingsplan legen wir Starttermin, Ort, Dauer sowie Frequenz der Qualifizierungsmaßnahme fest und garantieren so eine optimale Durchführung.
Ihre persönliche Beratung
Wir unterstützen Sie bei der Kurssuche und prüfen Ihre Fördermöglichkeiten. Buchen Sie dazu einen kostenlosen Beratungstermin oder schicken Sie uns Ihre Fragen. Beratungstermine können telefonisch oder online stattfinden.
Weiterbildung mit dem QCG: unser Angebot
Ihre Förderung im Rahmen des QCG im Überblick
Die Angaben dienen zur Orientierung, Abweichungen sind möglich. Wir klären gerne Ihre individuellen Förderansprüche im Detail!
Kleinstunternehmen bis 10 Mitarbeiter
Bis zu 100 % Kursgebühren plus 75 % Arbeitsentgelt
Unternehmen bis 250 Mitarbeiter
Bis zu 50 % Kursgebühren plus 50 % Arbeitsentgelt
Unternehmen über 250 Mitarbeiter
Bis zu 25 % Kursgebühren plus 25 % Arbeitsentgelt
Großunternehmen über 2.500 Mitarbeiter
Bis zu 15 % Kursgebühren plus 25 % Arbeitsentgelt
Häufige Fragen rund um die Förderung mit dem Qualifizierungschancengesetz
Wer in die Weiterbildung von Mitarbeitern investiert, investiert in die Zukunft. Denn angesichts der Globalisierung und des technischen Fortschritts sind viele neue Kompetenzen gefragt, um hier Schritt zu halten. Das QCG ist eine sehr gute Möglichkeit, günstig und gezielt das eigene Personal zu qualifizieren und sich als attraktiver, zukunftsorientierter Arbeitgeber zu präsentieren.
Mit dem QCG wird die Weiterbildungsförderung für Beschäftigte unabhängig von Qualifikation, Lebensalter und Betriebsgröße ermöglicht und damit weiter geöffnet. Außerdem profitieren Sie von verbesserten Förderleistungen: Neben den Weiterbildungskosten werden während der Maßnahme auch Zuschüsse zum Arbeitsentgelt gezahlt.
Der Prozess ist ein Zusammenspiel aus vier Parteien: dem Unternehmen, den Mitarbeitern, der Agentur für Arbeit und Berlitz als zertifiziertem Trainingsanbieter. Wir fungieren als erfahrener Weiterbildungspartner gerne als Ihr erster Ansprechpartner und übernehmen die Koordination, damit Sie schnell von Ihrer Förderung profitieren können.
Offiziell wird Ihre Förderung bei der Bundesagentur für Arbeit beantragt. Ihr Berlitz Team hilft im Vorfeld gerne im Rahmen einer umfassenden Beratung und der Erstellung eines Angebots, welches Sie direkt für die Beantragung der Fördermittel verwenden können. Wir unterstützen Sie natürlich auch bei der Abstimmung.
Ihre Fragen zum Qualifizierungschancengesetz
Nehmen Sie noch heute Kontakt mit uns auf und stellen Sie uns Ihre Fragen. Ganz unverbindlich, damit wir gemeinsam den Kurs finden, der am besten zu Ihnen passt. Ihr Berlitz Team meldet sich in Kürze bei Ihnen.